Ehrenmitglieder haben alle Rechte und Pflichten wie reguläre Mitglieder, sie haben sich aber durch besondere Dienste hervorgetan und sind daher von Betragszahlungen an den Verein befreit.

Manfred Frey

Wilhelm Müller (†)

Horst Wiedmann

Ehrenmitglieder haben alle Rechte und Pflichten wie reguläre Mitglieder, sie haben sich aber durch besondere Dienste hervorgetan und sind daher von Betragszahlungen an den Verein befreit.



